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Mittelverwendung im Ausland, Förderverein und Co.

Der Unmittelbarkeitsgrundsatz der Abgabenordnung besagt, dass die gemeinnützige Körperschaft selbst die geförderten Tätigkeiten erbringen muss. Unter welchen Voraussetzungen eine Mittelweitergabe einer Körperschaft an andere Körperschaften im In- und Ausland gelingen kann, ohne dass diese ihre Steuerbegünstigung gefährdet, erklärt dieser Beitrag. Die Grenze zwischen zulässiger und unzulässiger Mittelverwendung ist oft nur schwer zu ziehen. Die steuerbegünstigte […]

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Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit

In dieser Lerneinheit geht es um die  Anforderungen an eine gemeinnützige Körperschaft. Ohne die Einhaltung folgender Punkte – in der Satzung und im täglichen Geschäftsbetrieb – wird euch das Finanzamt die Anerkennung versagen bzw. entziehen. Grundkenntnisse auf diesem Gebiet helfen euch in der Geschäftsführung und in der Kommunikation mit dem Finanzamt und dem/der Steuerberater:in. Wie

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Vor- und Nachteile der Gemeinnützigkeit

Wie bereits erwähnt, genießt eine gemeinnützige  Körperschaft  steuerliche und damit Wettbewerbsvorteile. Fördergelder, Spenden und oft auch die Mitgliedsbeiträge unterliegen nicht der Ertragsbesteuerung. Diese Vorzüge bedingen jedoch auch einige strenge Nachweispflichten und die Beachtung der steuerrechtlichen Vorgaben der Abgabenordnung. Bei Gründung der Körperschaft solltet ihr die Vor- und Nachteile abwägen und entscheiden, ob die Steuerbegünstigung eurer

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Gemeinwohlorientierung und Gemeinnützigkeit

Ihr strebt die Gemeinnützigkeit an? In diesem Beitrag erfahrt ihr alles rund um das Thema. Was sind die Vor- und Nachteile? Welche konkreten Schritte müsst ihr zur Anerkennung gehen? Worauf müsst ihr im Kontakt mit dem Finanzamt achten? Im Beitrag spreche ich die Einordnung gemeinwohlorientierter Gründungsvorhaben als gemeinnützig an. Die alleinige Verwendung des Begriffes „gemeinnützig“

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Basiswissen Hybride Beteiligungen und Finanzierungen

Damit sich Euer Geschäftsmodell von allein tragen kann, sind Beteiligungen an der Gesellschaft und hybride Finanzierungen eine gute Möglichkeit, durch Investorenkapital finanzielle Spielräume für die Skalierung zu schaffen und Teammitglieder durch die Beteiligung am Unternehmenserfolg zu motivieren. Im Bereich der Beteiligungen und Finanzierungen sind wir bei den Kapitalgesellschaften GmbH und UG (haftungsbeschränkt). Diese Gesellschaften können

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Basiswissen Hybride Gesellschaftsstruktur

Eure Idee ist auf einen sozialen Mehrwert gerichtet und das ist gut so. Damit das auch so bleibt, muss sich zumindest euer Geschäftsmodell selbst tragen, damit ihr z. B. Spielräume zur Skalierung Eurer Idee bekommt. Und sofern ihr als Gründer:innen auch euren Lebensunterhalt mit dem bestreiten wollt, was euch Spaß macht und für euch  sinnstiftend

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Basiswissen Genossenschaft

Die Genossenschaft ist die Rechtsform für gemeinschaftliches und solidarisches Wirtschaften. Genossenschaften dienen dem Zweck, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern. Die Gründung einer Genossenschaft ist dabei länger und aufwändiger als bei anderen Gesellschaften. Kompensiert wird dieser Aufwand durch das hohe Ansehen der Genossenschaften

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Basiswissen UG (haftungsbeschränkt)

Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder kurz UG (haftungsbeschränkt) ist eine interessante GmbH-Variante für alle Gründer:innen, die eine kaufmännische Gesellschaft benötigen, ihre Haftung beschränken wollen und gleichzeitig wenig Gründungskapital einbringen können. Bei der Gründung der UG (haftungsbeschränkt) muss kein Mindeststammkapital von 25.000 Euro wie bei der GmbH aufgebracht werden. Stattdessen reichen bereits 1 Euro als Stammkapital aus.

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Basiswissen GmbH

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die GmbH, ist als Kapitalgesellschaft für Gründungsvorhaben mit einem unternehmerischen Fokus geeignet und durch die Haftungsbeschränkung auf die Stammeinlage (mindestens 25.000 Euro) beziehungsweise das Gesellschaftsvermögen für die Gesellschafter sehr sicher. Gleichzeitig lassen sich in der GmbH Entscheidungen flexibler und schneller treffen als in einem Verein oder einer Genossenschaft. Als kaufmännische

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Basiswissen nicht eingetragener Verein / n. e. V.

Eine spannende Alternative zum eingetragenen Verein ist der nicht eingetragene Verein (n. e. V.). Er vereint GbR-Elemente und Vereinselemente in sich und kann in bestimmten Situationen eine Möglichkeit sein, einfach als Verein loszulegen, ohne gleich eine Registereintragung anzustreben. Der bürokratische Aufwand ist also sehr gering. Er eignet sich daher gut für Vorhaben, die von befristeter

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