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Vor- und Nachteile der Gemeinnützigkeit

Wie bereits erwähnt, genießt eine gemeinnützige  Körperschaft  steuerliche und damit Wettbewerbsvorteile. Fördergelder, Spenden und oft auch die Mitgliedsbeiträge unterliegen nicht der Ertragsbesteuerung. Diese Vorzüge bedingen jedoch auch einige strenge Nachweispflichten und die Beachtung der steuerrechtlichen Vorgaben der Abgabenordnung.

Bei Gründung der Körperschaft solltet ihr die Vor- und Nachteile abwägen und entscheiden, ob die Steuerbegünstigung eurer Idee mehr hilft als schadet.

Einige Vorteile der Gemeinnützigkeit sind z.B.:

  • Befreiung von den Ertragssteuern (Körperschafts- und Gewerbesteuer) in den begünstigten Tätigkeitsbereichen,
  • Verzicht auf die Ertragsbesteuerung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs bis zur Einnahmen-Freigrenze von 45.000 Euro,
  • echte Zuschüsse und Spenden sind ertrags- und umsatzsteuerbefreit,
  • Mitgliedsbeiträge werden bei der Einkommensermittlung nicht berücksichtigt,
  • Schenkungen und Vermächtnisse sind von der Erbschaftssteuer befreit,
  • Befreiung von der Grundsteuer, soweit der Grundbesitz gemeinnützigen Zwecken dient,
  • Steuerbefreiungen bei der Umsatzsteuer für eine Vielzahl von Leistungen, die typischerweise von gemeinnützigen Organisationen erbracht werden und
  • Umsatzsteuerermäßigung für Umsätze, mit denen gemeinnützige Zwecke verfolgt werden.

Nachteile der Gemeinnützigkeit sind:

  • Das Finanzamt prüft sehr streng, ob die Satzung oder der Gesellschaftsvertrag eures Unternehmens den Anforderungen der Abgabenordnung entsprechen (dazu der Beitrag “Im Kontakt mit dem Finanzamt”). Der Gründungsaufwand ist dadurch größer.
  • Der administrative Aufwand ist höher als in einer nicht gemeinnützigen Organisation, weil das Finanzamt sehen will, ob die tatsächliche Geschäftsführung auch der Satzung (oder dem Gesellschaftsvertrag) entspricht.
  • Um die Geschäftsführung gut nachvollziehen zu können, haben alle steuerbegünstigten Körperschaften ihre Einnahmen und Ausgaben in die vier anerkannten Tätigkeitsbereiche (ideeller Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) zu unterteilen (siehe “Die vier Tätigkeitsbereiche einer gemeinnützigen Körperschaft”).
  • Durch den Grundsatz der Selbstlosigkeit sind Gewinnausschüttungen an die Mitglieder oder Gesellschafter nicht möglich. Die Zahlung angemessener Vergütungen an Arbeitnehmer oder Dienstleister ist davon nicht betroffen. Ist ein:e Gesellschafter:in als gemeinnützige Körperschaft anerkannt, ist sogar die Gewinnausschüttung erlaubt. Weiterhin darf die Körperschaft nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgen; so ist die hauptsächliche Unterhaltung eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes nicht möglich.
  • Durch das Gebot der zeitnahen Mittelverwendung ist eine Rücklagenbildung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich (siehe “Rücklagenbildung in gemeinnützigen Körperschaften”).
  • Das Vermögen der Körperschaft muss dauerhaft gemeinnützigen Zwecken zur Verfügung stehen.
  • Es bestehen erhöhte Haftungsrisiken für die handelnden Personen, falls die Geschäftsführung die gemeinnützigen Vorgaben nicht ordnungsgemäß umsetzt.
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