D.2. Datenschutz-Grundverordnung: Das sind die Anforderungen

Spätestens seit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) am 25. Mai 2018fragen sich viele, was sich geändert hat und nun Rechtslage ist. In diesem Beitrag erfahren Sie, welcheAnforderungen zu beachten sind. Der datenschutzrechtliche Imperativ Der Umgang mit personenbezogenen Daten ist grundsätzlich verboten. Der Umgang mit personenbezogenen Daten wird nur dann zulässig, wenn es eine Rechtsvorschrift erlaubt …

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D.1. Datenschutz – Was ist das, wozu brauche ich das?

In diesem Beitrag geht es zunächst um den Sinn und Zweck des Datenschutzes und wie sich Datenschutz auf Ihr Unternehmen auswirkt. Warum ist der Schutz von Daten überhaupt nötig? Der Datenschutz ist genauso Grundrecht wie das Recht auf körperliche Unversehrtheit, die Meinungsfreiheit oder der Schutz des Eigentums. Das hat das Bundesverfassungsgericht bereits 1983 im Volkszählungsurteil …

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R. 10 BASISWISSEN NAMENS-, MARKEN- UND ANDERE SCHUTZRECHTE

Der Name, Marken und andere Schutzrechte Eurer Unternehmung sind als geistiges Eigentum schützenswert. Sie erzeugen Bekanntheit, stehen für Reputation und Eure Kompetenz. Schon beim Gründen solltet Ihr deswegen aufpassen und durch die richtige Namens- und Markenwahl Eure Rechte kennen und sichern sowie gleichzeitig die Rechte der Mitbewerber nicht verletzten. Das Namensrecht und die gewerblichen Schutzrechte …

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R. 9 BASISWISSEN HYBRIDES GESCHÄFTSMODELL: HYBRIDE BETEILIGUNGEN & FINANZIERUNGEN

Damit sich Euer Geschäftsmodell von allein tragen kann, sind Beteiligungen an der Gesellschaft und hybride Finanzierungen eine gute Möglichkeit, durch Investorenkapital finanzielle Spielräume für die Skalierung zu schaffen und Teammitglieder durch die Beteiligung am Unternehmenserfolg zu motivieren. Im Bereich der Beteiligungen und Finanzierungen sind wir bei den Kapitalgesellschaften GmbH und UG (haftungsbeschränkt). Diese Gesellschaften können …

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R. 8 BASISWISSEN HYBRIDES GESCHÄFTS­MODELL: HYBRIDE GESELLSCHAFTSSTRUKTUR

Ihre Geschäftsidee ist auf einen sozialen Mehrwert gerichtet und das ist gut so. Damit das auch so bleibt, muss sich zumindest Ihr Geschäftsmodell selber tragen, damit Sie Spielräume zur Skalierung Ihrer Idee bekommen. Und sofern Sie als GründerInnen auch Ihren Lebensunterhalt mit dem bestreiten wollen, was Ihnen Spaß macht und für Sie Sinn stiftend ist, …

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R. 7 BASISWISSEN GENOSSENSCHAFT

Die Genossenschaft ist die Rechtsform für gemeinschaftliches und solidarisches Wirtschaften. Genossenschaften dienen dem Zweck, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern. Die Gründung einer Genossenschaften ist dabei länger und aufwändiger als bei anderen Gesellschaften, kompensiert wird dieser Aufwand durch das hohe Ansehen der Genossenschaften …

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R. 6 BASISWISSEN UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)

Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder kurz UG (haftungsbeschränkt) ist eine interessante Rechtsform für alle GründerInnen, die eine kaufmännische Gesellschaft benötigen, ihre Haftung beschränken wollen und gleichzeitig wenig Gründungskapital einbringen können. Bei der Gründung der UG (haftungsbeschränkt) muss kein Mindeststammkapital von 25.000 Euro wie bei der GmbH aufgebracht werden, stattdessen reichen bereits 1 Euro als Stammkapital aus. …

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R. 5 BASISWISSEN GMBH

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die GmbH, ist als Kapitalgesellschaft für Gründungsvorhaben mit einem unternehmerischen Fokus geeignet und durch die Haftungsbeschränkung auf die Stammeinlage (mindestens 25.000 Euro) beziehungsweise das Gesellschaftsvermögen für die Gesellschafter sehr sicher. Gleichzeitig lassen sich in der GmbH Entscheidungen flexibler und schneller treffen als in einem Verein oder einer Genossenschaft. Als kaufmännische …

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R.4. BASISWISSEN EINGETRAGENER VEREIN

Der eingetragene Verein, der e. V., ist die am häufigsten gegründete Rechtsform in Deutschland. Gerade auch im sozialunternehmerischen Bereich gewährleistet er eine demokratische Beteiligung vieler Personen bei vergleichbar geringem Gründungsaufwand und laufenden Kosten. Von der rechtlichen Konstruktion her ist der Verein die Urform aller körperschaftlichen Rechtsformen. Organe des Vereins Die gesetzlich vorgesehenen Organe des Vereins …

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R.3. BASISWISSEN GESELLSCHAFT BÜRGERLICHEN RECHTS

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (auch BGB-Gesellschaft) ist die Grundform aller Personengesellschaften und einfach und schnell gegründet. Als gebräuchliche Abkürzung wird „GbR“ als Namenszusatz verwendet. Da die GbR formfrei gegründet werden kann, werden GründerInnen in der Regel dieses Rechtsformstadium immer durchlaufen und sei es nur, weil die Geschäftsidee gerade an einem Prototypen getestet wird und bislang …

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