R. 7 BASISWISSEN GENOSSENSCHAFT
Die Genossenschaft ist die Rechtsform für gemeinschaftliches und solidarisches Wirtschaften. Genossenschaften dienen dem Zweck, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern. Die Gründung einer Genossenschaften ist dabei länger und aufwändiger als bei anderen Gesellschaften, kompensiert wird dieser Aufwand durch das hohe Ansehen der Genossenschaften …