DSGVO

Datenschutzprobleme bei der Einbindung von Zahlungsdienstleistern in Websites und Apps

Datenschutzprobleme bei der Einbindung von Zahlungsdienstleistern in Websites und Apps Die Datenschutzbeauftragte des Freistaates Sachsen hat in ihrem aktuellen Bericht 2023 auf ein wachsendes Problem hingewiesen: die Einbindung von Zahlungsdienstleistern in Websites und Apps. Danach erreichten ihre Behörde im Jahr 2023 relativ häufig Beschwerden über die Einbindung von Zahlungsdienstleistern in Websites und Apps. Hauptanliegen der […]

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Das Verarbeitungsverzeichnis – Bekomme einen Überblick über die Daten, die von Dir verarbeitet werden!

Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) ist dein zentrales Arbeitsdokument, um auf einen Blick zu sehen, welche Daten verarbeitet werden. Hier bekommst Du wertvolle Hinweise zum Aufbau und wie das VVT sinnvoll zum Übersichtsdokument für alle datenschutzrelevanten Verarbeitungsschritte erweitert werden kann. Durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) besteht eine Verpflichtung zur Erstellung einer solchen Übersicht, in der protokolliert

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Website-Datenschutz. Next Level.

Sofern Du Marketingtools, wie Google Analytics oder Zählpixel benutzt, sind weitere Einwilligungen der Besucher:innen vorab einzuholen. Hier erfährst Du, wie das rechtskonform geschieht. Oft kommen für Marketing- und andere Tools Anbieter aus Drittländern zum Einsatz. Drittländer sind alle Staaten außerhalb der EU. Natürlich sind die Anbieter aus den USA, wie Google, Amazon, Meta und Co.

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Website-Datenschutz. Die Basics.

Hier erfährst Du, was unbedingt auf Deiner Webseite und im Social-Media-Bereich datenschutzrechtlich zu tun ist: Cookie-Banner, Newsletter und Datenschutzerklärung Grundsätzlich ist der Verantwortliche einer Datenverarbeitung zum Zeitpunkt der Erhebung der Daten verpflichtet, die betroffene Person über die Verarbeitung zu informieren und weitere folgenden Basisangaben zu machen: Weiterhin ist den Betroffenen mitzuteilen: Bezogen auf die Verarbeitung

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Anwendungsbereich und Begriffe der Datenschutz-Grundverordnung

In diesem Beitrag erfahrt ihr, welche grundsätzlichen Anforderungen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu beachten sind. Der datenschutzrechtliche Imperativ Der Umgang mit personenbezogenen Daten ist grundsätzlich verboten. Er wird nur dann zulässig, wenn es eine Rechtsvorschrift erlaubt oder der/ die Betroffene eingewilligt hat. Jurist:innen nennen diese Konstruktion “Verbot mit Erlaubnisvorbehalt”. Immer wenn ihr mit Daten umgeht,

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Deswegen ist Datenschutz relevant für dein Startup!

Als Startup verarbeitet ihr eine Vielzahl von personenbezogenen Daten, um Aufgaben und Pflichten in eurem Kerngeschäft gegenüber Kunden, Vertragspartnern, Dienstleistern, öffentlichen Stellen und sonstigen Dritten zu erfüllen. Ihr als Verantwortliche müsst technische und organisatorische Maßnahmen treffen, um die Datenschutz-Grundverordnung einzuhalten und seid dazu auch noch rechenschaftspflichtig. Folgende Beiträge sollen euch helfen, ein Datenschutz-Mindset aufzubauen, die

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