R.3. BASISWISSEN GESELLSCHAFT BÜRGERLICHEN RECHTS
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (auch BGB-Gesellschaft) ist die Grundform aller Personengesellschaften und einfach und schnell gegründet. Als gebräuchliche Abkürzung wird „GbR“ als Namenszusatz verwendet. Da die GbR formfrei gegründet werden kann, werden GründerInnen in der Regel dieses Rechtsformstadium immer durchlaufen und sei es nur, weil die Geschäftsidee gerade an einem Prototypen getestet wird und bislang …
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