Ein Fahrzeug teilen – Selbstfahrermietfahrzeug 

Kommt ihr zur Einschätzung, dass ihr euer Fahrzeug als Selbstfahrermietfahrzeug anbietet, dann sind folgende Schritte von Euch einzuhalten.

  1. Lasst dir von deiner KfZ-Haftpflichtversicherung eine neue elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) mit dem Vermerk „Selbstfahrervermietfahrzeug“ geben.
  2. Lass bei der KfZ-Zulassungsstelle die Eintragung als Selbstfahrvermietfahrzeug in den Fahrzeugschein vornehmen.
  3. Die Hauptuntersuchungsfrist wird damit auf ein Jahr verkürzt und damit wäre der Zulassungsbehörde auch das Kennzeichenschild mit der HU-Plakette, die die längere Frist bescheinigt, vorzulegen.
  4. Dem Gewerbeamt bei der zuständigen Stadtverwaltung ist die Aufnahme der Tätigkeit anzuzeigen.
  5. Das Gewerbeamt wird das zuständige Finanzamt benachrichtigen und das Finanzamt wird für diese Tätigkeit eine neue Steuernummer zuweisen.

Weitere notwendigen Unterlagen (für Berliner:innen) finden sich zum Beispiel auf dem Service-Portal Berlin unter https://service.berlin.de/dienstleistung/326039/

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