Kommt ihr zur Einschätzung, dass ihr euer Fahrzeug als Selbstfahrermietfahrzeug anbietet, dann sind folgende Schritte von Euch einzuhalten.
- Lasst dir von deiner KfZ-Haftpflichtversicherung eine neue elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) mit dem Vermerk „Selbstfahrervermietfahrzeug“ geben.
- Lass bei der KfZ-Zulassungsstelle die Eintragung als Selbstfahrvermietfahrzeug in den Fahrzeugschein vornehmen.
- Die Hauptuntersuchungsfrist wird damit auf ein Jahr verkürzt und damit wäre der Zulassungsbehörde auch das Kennzeichenschild mit der HU-Plakette, die die längere Frist bescheinigt, vorzulegen.
- Dem Gewerbeamt bei der zuständigen Stadtverwaltung ist die Aufnahme der Tätigkeit anzuzeigen.
- Das Gewerbeamt wird das zuständige Finanzamt benachrichtigen und das Finanzamt wird für diese Tätigkeit eine neue Steuernummer zuweisen.
Weitere notwendigen Unterlagen (für Berliner:innen) finden sich zum Beispiel auf dem Service-Portal Berlin unter https://service.berlin.de/dienstleistung/326039/