Ein Fahrzeug teilen – Der Überblick

Du möchtest ein Fahrzeug mit Freunden teilen und dich vorher informieren, was du zu beachten hast? Dieser Beitrag soll dir einen Überblick dazu verschaffen.

Bei einer Recherche im Internet werden dir vielleicht schon die Begriffe „privates Carsharing“, „Mietfahrzeug für Selbstfahrer“, „gewerblich“, „Leihe“ und „Miete“ in Bezug auf das Teilen eines Fahrzeuges begegnet sein.

Das kann verwirrend sein und hinterlässt sicherlich oft weitere Fragen bei dir. Wichtig zu verstehen ist, dass jeder Sachverhalt individuell bewertet werden muss und schon kleine Änderungen zu völlig unterschiedlichen Rechtsfolgen führen können. Dieser Beitrag soll daher auch keine individuelle Rechtsberatung ersetzen. Hierzu wendet euch bitte an den Rechtsanwalt eures Vertrauens.

Warum das Teilen eines KfZ stärker reglementiert ist

Das Führen eines KfZ schafft durch die höhere Betriebsgefahr bei der Teilnahme am Straßenverkehr naturgemäß mehr Gefahren für andere Personen oder Sachen, als Dinge, die nur im häuslichen Bereich oder in einem abgegrenzten Bereich genutzt werden. Bei der Nutzung von Fahrzeugen wird also gesetzlich mehr vorgeschrieben, als bei der Benutzung einer Bohrmaschine zum Beispiel der Fall ist.

Als Halter eines Fahrzeugs sind dir ja die Prozeduren mit der KfZ-Zulassungsstelle und der Versicherung (Haftpflicht und Kasko) bekannt. Im Internet finden sich daher auch Hinweise der jeweiligen Zulassungsbehören oder der Versicherungsunternehmen zum Umgang beim Teilen eines Fahrzeuges. Oft werden jedoch keine Unterscheidungen zur genauen Nutzung des Fahrzeuges getroffen. Dies ist jedoch entscheidend, weil nur so die konkreten Pflichten der Fahrzeughalter ermittelt werden können.

Bevor ihr euer Fahrzeug also mit Freunden, Bekannten oder gar fremden Personen teilt, solltet ihr deswegen folgende Gestaltungsmöglichkeiten geklärt haben:

  1. ENTWEDER
    Ihr teilt das Fahrzeug in einer geschlossenen Gruppe.
    ODER 
    Ihr teilt das Fahrzeug öffentlich an eine unbestimmte Vielzahl an Personen.
  2. ENTWEDER 
    Ihr verleiht das Fahrzeug unentgeltlich.
    ODER
    Ihr vermietet das Fahrzeug gegen eine Mietgebühr.
  3. ENTWEDER 
    Ihr benutzt das Fahrzeug auch weiterhin selbst.
    ODER
    Ihr lasst das Fahrzeug ausschließlich von Dritten benutzen.

Abhängig vom der Ausgestaltung ergeben sich nun unterschiedliche Anforderungen an euch, die in den nachfolgenden Beiträgen vorgestellt werden.

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