Ein Fahrzeug teilen – Was sagen die Zulassungsstellen? 

Bei einer Internetrecherche nach „privates Carsharing“ und „Selbstfahrermietfahrzeug“ werdet ihr auf Webseiten von KfZ-Zulassungsstellen und Versicherern stoßen, die unter Bezugnahme auf bereits angesprochenen Normen der StVZO eine Mitteilung der Nutzung als Selbstfahrermietfahrzeug an die Zulassungsstelle beschreiben.

In meiner Recherche habe ich keine KfZ-Zulassungsstellen gefunden, die auf das Urteil des Landgerichtes Berlin verweist. Als untergerichtliches Urteil kommt dem Votum des Gerichtes auch keine die Verwaltung bindende Wirkung zu. Hier könnte nur eine eindeutige Klarstellung in der StVZO weiterhelfen oder zumindest ein höchstinstanzliches Urteil des Bundesgerichtshofes für Rechtssicherheit sorgen.

Da dem nicht so ist und es nach meiner Recherche auch keine weiteren Urteile seit 2013 zu dieser Rechtsfrage gegeben hat, seid ihr als Halter gefragt, inwieweit ihr proaktiv aber auch möglicherweise unnötig und in einem Umfang, der gar nicht erforderlich ist, euer Fahrzeug als Selbstfahrermietfahrzeug anmeldet oder ob ihr, unter Bezugnahme auf die Ausführungen des Landgerichtes Berlin, die Nutzung eures Fahrzeuges so gestaltet, das mit den Argumenten des Landgerichtes eine Nutzung als Selbstfahrermietfahrzeug ausgeschlossen werden kann. 

Zu beachten ist jedoch, dass jedes gerichtliche Urteil immer nur für den behandelten Sachverhalt gilt und schon kleine Abweichungen zu völlig anderen rechtlichen Schlussfolgerungen führen können. Jedoch können die Ausführungen der Berliner Richter dazu genutzt werden, um ein mögliches Prozessrisiko zu minimieren. 

Kategorisch sagen ja auch die Zulassungsstellen nicht, dass jede entgeltliche Vermietung anzuzeigen wäre. Stattdessen werden bei den Hinweisen zur Anmeldung von Fahrzeugen des privaten Carsharings Relativierungen wie „unter Umständen“ oder „nicht selten“ verwendet.

Seid ihr weiter unsicher, wie Euer Sachverhalt genau einzuschätzen ist, dann wendet euch an einen Rechtsanwalt eures Vertrauens. Weitere Informationen was nun von Euch zu prüfen ist findet ihr im nächsten Beitrag.

Hier zwei Beispiele von Zulassungsstellen und deren Argumentation hinsichtlich gewerblicher Autovermietung und privatem Carsharing:

https://service.berlin.de/dienstleistung/326039/

https://www.kreisgg.de/verkehr/kfz-zulassungsstelle/car-sharing/

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