D.4. Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

Neu durch die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist die Verpflichtung zur Erstellung eines Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT). In diesem Verzeichnis wird protokolliert, in welchem Zusammenhang mit personenbezogenen Daten gearbeitet wird. Pflicht zur Erstellung durch Verantwortliche Das VVT hilft den Verantwortlichen einen Überblick zu bekommen, welche personenbezogene Daten in der Organisation verarbeitet werden. Die Pflicht zur Erstellung trifft …

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