R.4. BASISWISSEN EINGETRAGENER VEREIN
Der eingetragene Verein, der e. V., ist die am häufigsten gegründete Rechtsform in Deutschland. Gerade auch im sozialunternehmerischen Bereich gewährleistet er eine demokratische Beteiligung vieler Personen bei vergleichbar geringem Gründungsaufwand und laufenden Kosten. Von der rechtlichen Konstruktion her ist der Verein die Urform aller körperschaftlichen Rechtsformen. Organe des Vereins Die gesetzlich vorgesehenen Organe des Vereins …