R. 10 BASISWISSEN NAMENS-, MARKEN- UND ANDERE SCHUTZRECHTE

Der Name, Marken und andere Schutzrechte Eurer Unternehmung sind als geistiges Eigentum schützenswert. Sie erzeugen Bekanntheit, stehen für Reputation und Eure Kompetenz. Schon beim Gründen solltet Ihr deswegen aufpassen und durch die richtige Namens- und Markenwahl Eure Rechte kennen und sichern sowie gleichzeitig die Rechte der Mitbewerber nicht verletzten.

Das Namensrecht und die gewerblichen Schutzrechte bieten die Möglichkeit, gegen Nachahmer auf Beseitigung der Beeinträchtigung sowie Unterlassung zu klagen. Weitere Rechte können Schadensersatz, Auskunft über den Urheber und Beschlagnahme und Vernichtung der Waren durch den Zoll sein.

Namensrecht

Ein Name identifiziert und individualisiert eine Person. Ein Name dient damit auch der Abgrenzung und Alleinstellung und kann sogar einen geldwerten Vorteil darstellen. Nicht zuletzt deswegen schützt auch der Gesetzgeber jede Person vor dem unbefugten Gebrauch des eigenen Namens durch andere.

Den Namensschutz erlangt Eure Gesellschaft mit Führung eines unterscheidungskräftigen Namens. Dazu müsst Ihr gar nichts weiter unternehmen. Es genügt, dass der Gesellschaftsname unverwechselbar ist und Ihr ihn nachweisbar zuerst verwendet habt.

Gewerbliche Schutzrechte

Neben dem Namensrecht gibt es auch noch gewerbliche Schutzrechte, die einer Anmeldung bedürfen. Zu den gewerblichen Schutzrechten zählen (1) technische Schutzrechte, (2) Designschutz und (3) Namens- und Kennzeichenschutz.

(1) Technische Schutzrechte

Technische Schutzrechte sind Patente und Gebrauchsmuster. Patente schützen technische Erfindungen und machen diese damit wertvoller. Ein Gebrauchsmuster als „kleines Patent“ schützt auch eine technische Erfindung, wird jedoch schneller eingetragen, weil im Gegensatz zum Patent keine sachliche Prüfung auf der Neuheit der Erfindung erfolgt.

Eine Erfindung kann nur dann angemeldet werden, wenn diese „neu“ ist. Vor der Anmeldung darf weder mündlich noch schriftlich in der Öffentlichkeit über die Erfindung berichtet werden. Dazu zählen in der Regel auch die Verteilung von Prospekten oder die Präsentation auf einer Messe.

(2) Designschutz

Der Schutz für Form- und Farbgestaltungen von zwei- oder dreidimensionalen Gegenständen erfolgt über den Geschmacksmusterschutz. Geschützt werden Gestaltungen für die noch keine vergleichbaren Farb-/ Formgestaltungen existieren und der flüchtige Betrachter den Gesamteindruck hat, dass sich diese Gestaltung von bereits eingetragenen Mustern unterscheidet.

(3) Namens- und Kennzeichenschutz

Wörter, bildliche Darstellungen, Wort- und Bildelemente in Kombination miteinander und andere graphisch darstellbarer Zeichen können als Marke geschützt werden. Die Marke schützt Waren und Dienstleistungen vor anderen ähnlichen Produkten.

Anmeldeverfahren

Erst mit der Eintragung in das zuständige Register entsteht der Schutz. Für die Bundesrepublik ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) zuständig. Durch das Territorialprinzip gilt der Schutz nur für das Land, in dem er angemeldet wurde. Sofern die gewerblichen Schutzrechte europaweit oder weltweit gelten sollen, wird die Anmeldung an die europäischen Ämter oder die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) gestellt. Das DPMA hält hierzu auf seiner Webseite Informationen bereit.

Die Anmeldung der gewerblichen Schutzrechte erfolgt in der Regel mit einem Formular für das jeweilige Schutzrecht. Auf der Webseite des DPMA finden sich zu den einzelnen Schutzrechten Hinweise zur Anmeldung, den Gebühren und Recherchemöglichkeiten.

Weil das DPMA, außer bei der Patentanmeldung, nicht prüft, ob die Eintragung berechtigt ist oder ob das Schutzrecht in identischer oder ähnlicher Form bereits existiert, solltet Ihr auf jeden Fall vorher recherchieren, ob das Schutzrecht nicht bereits schon in ähnlicher Art und Weise geschützt worden ist.

Eine Recherche nach Schutzrechten hilft Euch:

  • die Verletzung fremder Schutzrechte zu vermeiden,

  • den Stand der Technik zu erfassen,

  • Doppelentwicklungen zu vermeiden

  • Aktivitäten der Konkurrenz zu beobachten,

  • Anregungen für eigene neue Aktivitäten zu erhalten,

  • Lizenznehmer zu finden und

  • kreative Köpfe zu ermitteln.

Um bereits bestehende Schutzrechte nicht zu verletzten oder Euer Geld für eine Anmeldung auszugeben, die nicht zum gewünschten Erfolg führt, kann es in vielen Fällen ratsam sein, einen spezialisierten Rechtsanwalt zu beauftragen.

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