Monat: November 2018

D.5. Datenschutzbeauftragter

Der Datenschutzbeauftragte sorgt einerseits für eine interne Kontrolle des Unternehmens, in demer die Verantwortlichen hinsichtlich ihrer Pflichten berät und steht andererseits als Anlaufstelle fürdatenschutzrechtliche Fragen der Aufsichtsbehörde zur Seite. Wann ein Datenschutzbeauftragterzu bestellen ist und welche Vorgaben zu beachten sind, erfahren Sie in diesem Beitrag. Wann ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen ist Sie müssen auf jeden …

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D.4. Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

Neu durch die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist die Verpflichtung zur Erstellung eines Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT). In diesem Verzeichnis wird protokolliert, in welchem Zusammenhang mit personenbezogenen Daten gearbeitet wird. Pflicht zur Erstellung durch Verantwortliche Das VVT hilft den Verantwortlichen einen Überblick zu bekommen, welche personenbezogene Daten in der Organisation verarbeitet werden. Die Pflicht zur Erstellung trifft …

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D.3. Das ist jetzt zu tun!

In diesem Beitrag geht es darum, welche Maßnahmen Sie datenschutzrechtlich umzusetzen haben. 1. Datenschutz von Anfang an und Datenschutz als Kernaufgabe Die Thematik Datenschutz gehört in die Leitungsebene und muss vom z. B. vom Projektteam, dem Vereinsvorstand oder der GmbH-Geschäftsführung zur Chefsache gemacht werden. Ein/e Verantwortliche/r muss sich dem Thema annehmen und die nachfolgend skizzierten …

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D.2. Datenschutz-Grundverordnung: Das sind die Anforderungen

Spätestens seit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) am 25. Mai 2018fragen sich viele, was sich geändert hat und nun Rechtslage ist. In diesem Beitrag erfahren Sie, welcheAnforderungen zu beachten sind. Der datenschutzrechtliche Imperativ Der Umgang mit personenbezogenen Daten ist grundsätzlich verboten. Der Umgang mit personenbezogenen Daten wird nur dann zulässig, wenn es eine Rechtsvorschrift erlaubt …

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D.1. Datenschutz – Was ist das, wozu brauche ich das?

In diesem Beitrag geht es zunächst um den Sinn und Zweck des Datenschutzes und wie sich Datenschutz auf Ihr Unternehmen auswirkt. Warum ist der Schutz von Daten überhaupt nötig? Der Datenschutz ist genauso Grundrecht wie das Recht auf körperliche Unversehrtheit, die Meinungsfreiheit oder der Schutz des Eigentums. Das hat das Bundesverfassungsgericht bereits 1983 im Volkszählungsurteil …

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R. 10 BASISWISSEN NAMENS-, MARKEN- UND ANDERE SCHUTZRECHTE

Der Name, Marken und andere Schutzrechte Eurer Unternehmung sind als geistiges Eigentum schützenswert. Sie erzeugen Bekanntheit, stehen für Reputation und Eure Kompetenz. Schon beim Gründen solltet Ihr deswegen aufpassen und durch die richtige Namens- und Markenwahl Eure Rechte kennen und sichern sowie gleichzeitig die Rechte der Mitbewerber nicht verletzten. Das Namensrecht und die gewerblichen Schutzrechte …

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R. 9 BASISWISSEN HYBRIDES GESCHÄFTSMODELL: HYBRIDE BETEILIGUNGEN & FINANZIERUNGEN

Damit sich Euer Geschäftsmodell von allein tragen kann, sind Beteiligungen an der Gesellschaft und hybride Finanzierungen eine gute Möglichkeit, durch Investorenkapital finanzielle Spielräume für die Skalierung zu schaffen und Teammitglieder durch die Beteiligung am Unternehmenserfolg zu motivieren. Im Bereich der Beteiligungen und Finanzierungen sind wir bei den Kapitalgesellschaften GmbH und UG (haftungsbeschränkt). Diese Gesellschaften können …

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R. 8 BASISWISSEN HYBRIDES GESCHÄFTS­MODELL: HYBRIDE GESELLSCHAFTSSTRUKTUR

Ihre Geschäftsidee ist auf einen sozialen Mehrwert gerichtet und das ist gut so. Damit das auch so bleibt, muss sich zumindest Ihr Geschäftsmodell selber tragen, damit Sie Spielräume zur Skalierung Ihrer Idee bekommen. Und sofern Sie als GründerInnen auch Ihren Lebensunterhalt mit dem bestreiten wollen, was Ihnen Spaß macht und für Sie Sinn stiftend ist, …

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R. 7 BASISWISSEN GENOSSENSCHAFT

Die Genossenschaft ist die Rechtsform für gemeinschaftliches und solidarisches Wirtschaften. Genossenschaften dienen dem Zweck, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern. Die Gründung einer Genossenschaften ist dabei länger und aufwändiger als bei anderen Gesellschaften, kompensiert wird dieser Aufwand durch das hohe Ansehen der Genossenschaften …

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R. 6 BASISWISSEN UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)

Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder kurz UG (haftungsbeschränkt) ist eine interessante Rechtsform für alle GründerInnen, die eine kaufmännische Gesellschaft benötigen, ihre Haftung beschränken wollen und gleichzeitig wenig Gründungskapital einbringen können. Bei der Gründung der UG (haftungsbeschränkt) muss kein Mindeststammkapital von 25.000 Euro wie bei der GmbH aufgebracht werden, stattdessen reichen bereits 1 Euro als Stammkapital aus. …

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